Der Verband vertritt gemäß seiner Satzung die Rechte und gemeinsamen Interessen des privaten Bankgewerbes in diesem Bundesland nach allen Richtungen hin und steht als beratendes Organ den zuständigen Behörden zur Verfügung. Ordentliche Mitglieder können alle privaten Kreditinstitute mit Sitz in Rheinland-Pfalz und Zweigniederlassungen inländischer privater Kreditinstitute werden, gleichgültig, wo sich ihr Hauptsitz befindet (Filialmitgliedschaft). Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute können ebenfalls Mitglieder werden. Der Verband hat etwa 20 Mitgliedsinstitute mit rund 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.