Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung. Zur Erfüllung seiner Aufgaben steht ihm die Staatskanzlei zur Verfügung, die vom Chef der Staatskanzlei geleitet wird. Die Staatskanzlei hat, wie die Ministerien, den Rang einer obersten Landesbehörde. Als zentrale Koordinierungsstelle für die gesamte Regierungspolitik besitzt sie eine herausragende politische Bedeutung. Die Kanzlei unterhält ständigen Kontakt mit den Ministerien und mit anderen Landesbehörden, so dass sie den Ministerpräsidenten jederzeit über deren Arbeit informieren kann.
Stichwörter, Firmentätigkeit
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